Der Bereich „Wohnen“ umfasst eine Reihe von Einrichtungen und Diensten. Es sind dies die Wohngruppen im Haus Slaranusa in Schlanders, die Wohngemeinschaft Holzbrugg in Schlanders, die Wohngemeinschaft Phönix in Meran, die Wohngemeinschaften Lyla und Kassian in Brixen, die landesweite Koordination von Wohnprojekten und die Sozialpädagogische Wohnbegleitung in Bozen.
Das Wohnen von Menschen mit Beeinträchtigung in der unmittelbaren Nachkriegszeit und darüber hinaus kann am besten mit dem Begriff „Unterbringung“ auf den Punkt gebracht werden. Menschen mit Beeinträchtigung wohnten damals entweder mit ihren Angehörigen zu Hause oder wurden in Ordenseinrichtungen in Südtirol, in benachbarten Provinzen wie auch im näheren Ausland aufgenommen. Diese lange Zeit unhinterfragte Praxis fand erst in den 1980er Jahren mit dem Staatsgesetz 20/1983 ein Ende, das die Grundlage für den Aufbau der Sozialzentren und deren stationären Einrichtungen bildete. Weitere innovative Bestimmungen und Chartas bis hin zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Landesgesetz 7/2015 zur Inklusion und Teilhabe ebneten den Weg für die Menschen- und Bürgerrechtsoptik und deren konkrete Ausgestaltung in Form von innovativen Wohnangeboten nach den Prinzipien der Personenzentrierung.
Die erste von der Lebenshilfe geführte Wohneinrichtung war das damalige Wohnheim im heutigen Haus Slaranusa in Schlanders. Die mit aufwändigen Umbauten vorgenommene Verwandlung in eine Einrichtung mit unterschiedlichen Wohngruppen vor gut zwei Jahrzehnten war Ausdruck dieser neuen Sichtweise der Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung, gepaart mit architektonischen Veränderungen rund um das gesamte Haus, dem die Aura eines krankenhausähnlichen Instituts genommen wurde zugunsten der Aura einer der Außenwelt sich öffnenden Einrichtung. Dieser optischen Version des Paradigmenwechsels entsprach auf der Dienstleistungsebene die Abkehr von der Ausschließlichkeit des Denkens in den Begriffen „Sattheit“, Sauberkeit“ und „Sicherheit“. Das Wohnangebot wurde von da an auch mit Hilfe von Begriffen wie „Selbstbestimmung“, „Teilhabe“ und „Inklusion“ beschrieben und bewertet.
Ein weiterer Innovationsschub bestand in der Entscheidung innerhalb der Lebenshilfe, Menschen mit Beeinträchtigung, ganz im Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, individuelle Begleitungen in Sachen Wohnen anzubieten. Während die im Auftrag des Betriebs für Sozialdienste Bozen durchgeführte Sozialpädagogische Wohnbegleitung Menschen in deren Wohnumfeld mit dem Ziel, deren Selbständigkeit zu erhalten oder zu stärken, bei deren Alltagsgestaltung flexibel unterstützt, begleitet die landesweit tätige Koordination von Wohnprojekten Menschen mit Beeinträchtigung auf deren Suche nach individuellen Wohnlösungen. Diese Unterstützung erfolgt in Zusammenarbeit mit Familien, öffentlichen Ämtern und privaten Vereinigungen und ist somit immer das Ergebnis einer Netzwerkarbeit, die um die Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse der zu unterstützenden Personen kreist. Eine weitere und zukunftsweisende, auch durch die aktive Mitwirkung in den Gremien institutionelle Anbindung hat die Koordination von Wohnprojekten zur Stiftung nach uns.dopo di noi, zu deren Gründung sie einen entscheidenden Beitrag leistete. Ein anderer wichtiger Partner ist der Europäische Sozialfonds ESF, der die Projekte „GroWin“, „Next Step“ sowie „Wohnen & Wachsen“ finanziell unterstützte. Auch andere Projekte wie „CasaFuoriCasa“ bildeten insofern Meilensteine, als Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit geboten wurde, das autonome Wohnen in kleinen und individuell zugeschnittenen Schritten zu üben.
Jede Art von Weiterentwicklung der Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung im Kontext des Wohnens hängt wesentlich mit der Bereitschaft öffentlicher Institutionen zusammen, eine solche mitzutragen. Wie weit diese Bereitschaft heute reicht, ist nicht restlos eindeutig. Sowohl die Politik wie auch die Verwaltung unseres Landes scheinen gegenwärtig davon auszugehen, dass die primäre Verantwortung für die Wohnsituation von Menschen mit Beeinträchtigung bei deren Angehörigen liegt. Deshalb sind unterstützende Maßnahmen ungleich schwächer ausgeprägt als beispielsweise in den Bereichen „Arbeit“ und „Freizeit“. Diese Zurückhaltung hängt möglicherweise mit der Tatsache zusammen, dass die Familien selbst nur zögernd Bedarf anmelden. Solange diese Situation anhält, sehen Politik und Verwaltung keinen zunehmenden Handlungsbedarf. Sie appellieren an die private Initiative und unterstreichen, damit zusammenhängend, auch die Bedeutung der Gründung einer Stiftung wie nach uns.dopo di noi, legen ihren Fokus jedoch auf die Führung der traditionellen Wohneinrichtungen in den Sozialdiensten. Die Lebenshilfe selbst ist der Auffassung, dass diese relativ passive Haltung mit einem Blick auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwunden werden müsste. In der Bürgerrechtsoptik haben Menschen mit Beeinträchtigung Anspruch auf Unterstützung in Wohnfragen und beim Versuch der Verwirklichung persönlich gewünschter Wohnsituationen, unabhängig davon, ob ein konkret vorliegendes Anliegen einer Notsituation oder einfach nur einem Veränderungswunsch entspringt, von dem sich die betreffende Person eine Steigerung der persönlichen Lebensqualität verspricht. In diesem Sinn betrachtet es der Bereich „Wohnen“ in der Lebenshilfe unter vielem anderen auch als seine Aufgabe, Familien zu sensibilisieren und sie bei der Reflexion auf mittel- bis längerfristige Bedarfe zu begleiten. Parallel dazu und in Abhängigkeit von daraus resultierenden Kenntnissen neuer Bedürfnislagen wird es außerdem seine Aufgabe sein, die bereits existierende Netzwerkarbeit zu pflegen und sowohl die Politik wie auch die Verwaltung zu Diskussionen über innovative Modelle der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung in Wohnfragen einzuladen.
Lebenshilfe Südtirol