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In geschütztem Rahmen

ArbeitGeschichte
Zwei Personen bei der Arbeit

Der Bereich „Arbeit“ umfasst eine Reihe von Einrichtungen. Es sind dies der Arbeitsverbund Slaranusa in Schlanders, die Kunstwerkstatt & Galerie Akzent in Bruneck, die Tagesstätte für Menschen mit Autismus in Bruneck, die Tagesstätte Prihsma in Brixen, das Hotel Masatsch in Oberplanitzing und das Café Prossliner in Auer.
Diese Vielfalt ist das Produkt einer 40-jährigen Entwicklung nicht nur innerhalb der Lebenshilfe, sondern des Sozialwesens in Südtirol überhaupt. Als Mitte der 1980er Jahre das heutige Haus Slaranusa seine Tore öffnete, wurde Menschen mit Beeinträchtigung mit einer Tischlerei, einer Weberei und einer Schlosserei ein vorgefertigtes Angebot zur Verfügung gestellt. Ziel war es, Menschen mit Beeinträchtigung aus der häuslichen Isolation herauszuführen und geschützte, gleichzeitig an der Arbeitswelt orientierte Beschäftigungsplätze anzubieten. Um das Angebot, vor allem in den Seitentälern des Vinschgau, bekannt zu machen, war eine breit angelegte Informationsarbeit notwendig, bei der vor allem engagierte Angehörige mitwirkten.
Nutzer/innen jüngeren Alters konnten damit erstmals einen kontinuierlichen Übergang von der Schule in die Beschäftigungswelt erleben, ohne in das häusliche Umfeld zurückkehren zu müssen. Im Jahr 1988 wurde die geschützte Werkstatt durch eine Tagesstätte ergänzt, in der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf betreut und begleitet wurden. Heute sind beide Einrichtungen verbandsintern zum Arbeitsverbund Slaranusa zusammengeführt, in dem Menschen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten tätig sind. Weitere Entwicklungen zeigen sich darin, dass das Arbeitsangebot flexibel erweitert werden kann und die Angebote in persönliche Lebensplanungen eingebettet sind, ohne sich auf die tägliche Werkstattroutine zu beschränken.
Auch im gesamten Bereich „Arbeit“ zeigen sich entscheidende Erweiterungen. Die klassische Werkstattarbeit ist heute eine von mehreren Formen. Menschen mit Beeinträchtigung sind innerhalb der Lebenshilfe auch im Kunstsektor tätig und arbeiten, teilweise in Angestelltenverhältnissen, in gastronomischen Feldern. Außerdem werden Nutzer/innen zunehmend bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt.
Grundlage dieser Entwicklungen sind das staatliche Arbeitseingliederungsgesetz von 1999, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Landesgesetz zur Inklusion und Teilhabe von 2015. Die einschlägigen Richtlinien betonen die Bedeutung von Arbeit und Teilhabe und verfolgen eine weitgehende Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung in den ersten Arbeitsmarkt ist ein zentrales gesellschaftliches Ziel. Gleichzeitig bestehen im Arbeitsmarkt weiterhin strukturelle Barrieren, die unterschiedliche Formen der Begleitung notwendig machen. Werkstätten sind in diesem Zusammenhang Teil eines bestehenden Unterstützungssystems und bieten einen verlässlichen Rahmen, in dem Menschen begleitet arbeiten und sich entsprechend ihren Möglichkeiten entwickeln können.
Werkstätten können in Zukunft, in Gestalt ihres Personals, vermehrt eine Brückenfunktion zwischen geschützten Arbeitsformen und dem ersten Arbeitsmarkt übernehmen. Durch ihre Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung verfügen sie über Kompetenzen, die auch für Übergänge in Betriebe und Arbeitskontexte genutzt werden können. Voraussetzung dafür sind passende Rahmenbedingungen sowie eine ausreichende Flexibilität in der Gestaltung von Beschäftigungs- und Übergangsprojekten.
Im Bereich „Arbeit“ sind Menschen mit Beeinträchtigung in unterschiedlichen Kontexten tätig und erbringen dabei Leistungen in Werkstätten, in Tagesstätten und, wie im Fall des Hotel Masatsch, in betrieblichen Settings. Je nach Setting bestehen unterschiedliche arbeitsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Im Hotel Masatsch erfolgt eine Beschäftigung im Rahmen regulärer Arbeitsverhältnisse mit entsprechender Auszahlung von Löhnen, während in Werkstätten und bei vergleichbaren Angeboten eine finanzielle Anerkennung in Form eines Entgelts vorgesehen ist.
Vor diesem Hintergrund ist es einer fachlichen Diskussion wert, wie diese unterschiedlichen Formen der finanziellen Anerkennung eingeordnet und weiterentwickelt werden können, um die erbrachte Arbeit sichtbar zu machen und angemessen zu würdigen. Dabei steht auch die Qualität von Arbeit im Sinne passender, sinnvoll gestalteter und entwicklungsfördernder Tätigkeiten im Vordergrund. Die Lebenshilfe vertritt die Haltung, dass Arbeit unabhängig vom jeweiligen Setting als Leistung zu verstehen ist, die sowohl soziale Anerkennung als auch eine angemessene finanzielle Entlohnung erfordert.

Lebenshilfe Südtirol