Direkt zum Inhalt

Unterstützung auf dem Weg der Selbstgestaltung

Empowerment
Begleitung am Arbeitsplatz

Menschen mit Beeinträchtigung empowern bedeutet Menschen mit Beeinträchtigung ermächtigen. Ermächtigung besteht in Unternehmungen, die dazu führen, führen sollen oder führen können, dass eine Person in einem ganz bestimmten Sinn Macht erwirbt. „Macht“ bedeutet im vorliegenden Zusammenhang nicht das, womit wir in anderen, etwa politischen Kontexten, weitreichenden Einfluss und die Gefahr von Missbrauch in Form von Herrschaft, Willkür und Unterwerfung assoziieren, sondern, viel einfacher und fundamentaler, den Besitz von Fähigkeiten, die zur Kompetenz beitragen, über das eigene Leben zu bestimmen. Zu jenen Menschen, in deren Biografie unterdurchschnittlich wenige Hinweise auf die Erlernung bzw. den Erwerb dieser Fähigkeiten zu verzeichnen sind, gehören zahlreiche Menschen mit Beeinträchtigung, die, um im definierten Sinn „mächtig“ zu werden, Unterstützung und Begleitung benötigen.

„Das macht keinen Sinn, denn sie können nicht.“ Wer seine Haltung mit diesen Worten zusammenfasst, erteilt dem Empowerment-Konzept eine apriorische Absage. Wären Verallgemeinerungen dieser Art bestimmend, so gäbe es keine schulische Inklusion, keine Arbeitsinklusion, keine Unterstützte Kommunikation, keine Sexualberatung, keine Wohnberatung, keine Special Olympics und vieles mehr. Der erste Schritt, sich dem Empowerment-Konzept anzunähern, besteht also im Verzicht auf Generalisierungen. Menschen mit Beeinträchtigung bilden keine homogene Kategorie, sondern es finden sich, so wie bei allen Menschen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Ist dieser Schritt erst einmal vollzogen, so folgt der zweite automatisch. Was ein Mensch jeweils konkret kann und was weniger, ist nur durch genaues Hinschauen feststellbar.

Der/Die sich zum Empowerment-Konzept bekennende unterstützende Begleiter/in vollzieht an diesem Punkt noch einen weiteren Schritt. Er/Sie stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise es möglich ist, ein Nicht-Können in ein Können umzuwandeln. Es existieren genügend Kontexte, die zeigen, dass solche Veränderungen möglich sind. Studierende absolvieren Ausbildungen und erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie vorher nicht hatten, und Sportler/innen ziehen Trainingsprogramme durch, mit deren Hilfe sie sich von Durchschnittsathlet/inn/en zu Spitzenathlet/inn/en entwickeln. Aus einem Nicht-Können kann also in jedem Leben ein Können werden.

Gleichzeitig setzt der/die sich zum Empowerment-Konzept bekennende unterstützende Begleiter/in ein Können voraus. Er/Sie unterstellt dem Menschen mit Beeinträchtigung die Fähigkeit, in ein substanzielles Gespräch einzutreten, und mutet ihm den Dialog auf Augenhöhe zu. Diese Zumutung kann für den Adressaten äußerst fordernd, weil ungewohnt und ungeübt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt nur die Erfahrung gemacht hat, im Windschatten betreuender Mitmenschen zu rollen, wird zu einer unerwarteten Form der Interaktion eingeladen. Doch Menschen mit Beeinträchtigung lernen in einem wohlwollenden Setting auch durch das Tun selbst.

Dass der/die unterstützende Begleiter/in einlädt und nicht wie der/die herkömmliche versorgende Betreuer/in dirigiert und die Richtung vorgibt, bedeutet, dass auch jene/r eine neue Rolle einnimmt. In dieser Rolle entledigt er/sie sich traditioneller Aufgaben und Verantwortungen und übernimmt andersartige. Er/Sie benutzt seine/ihre Wissensvorsprünge nicht mehr dazu, die betreute Person anzuleiten, sondern baut sie so in Dialoge ein, dass sie vom Gegenüber angeeignet werden können. Er/Sie führt diese Dialoge auf der Basis des Bekenntnisses zu einem Menschenbild, das als optimistisch bezeichnet werden kann. Aus diesem Optimismus lassen sich mehrere Prinzipien ableiten. Das zentrale ist jenes der Ressourcenorientierung. Das bedeutet, dass der/die unterstützende Begleiter/in sein/ihr Augenmerk auf die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Stärken seines Gegenübers legt, in Abgrenzung zur defizitorientierten Haltung, der zufolge Unfähigkeiten und Schwächen herangezogen werden, um das Sosein einer Person zu umschreiben. Damit hängt zusammen, dass er/sie Selbstbestimmung zutraut, an die Verwirklichung von Möglichkeiten glaubt, eingeschränkte Geschwindigkeiten respektiert und eigensinnige Entwürfe akzeptiert, natürlich nicht in dem Sinn, dass er deren unbedingte und unmittelbare Realisierung unterschreibt und vorantreibt, sondern in dem Sinn, dass er/sie diese als wertvolle Eingangsthemen zu Diskussionsgegenständen macht. Der/Die sich zum Empowerment-Konzept bekennende unterstützende Begleiter/in verzichtet auf Patentrezepte und stellvertretende Zieldefinitionen und animiert stattdessen zum Eintritt in das Gespräch über alles und zu allem, was dazu führen kann, dass die Person ihr Selbstbild erweitert, ihren Wert erkennt und Zugang zu ihren Stärken findet. Dieser Vorarbeit folgt im Idealfall eine gemeinsam geplante Umsetzung in die Praxis, in welchem Lebensbereich auch immer.

Wenn es in der Literatur auch wenig einschlägige Verweise gibt, so ist offensichtlich, dass das Empowerment-Konzept im Einklang mit der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ steht. Mehr noch: es beruht auf einer radikalen Interpretation derselben.

Lebenshilfe Südtirol