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Erfordernisse eines Lebensabschnitts …

Alter
Ältere Menschen mit Beeinträchtigung

Vor drei Jahrzehnten reagierten die meisten Empfänger der Nachricht, dass der Anteil der alten Menschen in unserer Gesellschaft immer größer wird, noch mit einem gewissen Staunen. Faszinierend waren jene Prognosen, die sich mit Hilfe des Schemas der sich umformenden Alterspyramide anschaulich machten. Heute wissen wir alle, dass die Erhebungen eine deutliche Sprache sprechen. Die Tendenz ist schon lange klar. 
Das Alter kann auf verschiedene Arten und Weisen betrachtet werden, subjektiv wie objektiv, von innen als Erfahrung wie von außen als Phänomen. Das grundlegende Faktum bildet die Endlichkeit unseres Daseins, das einen Beginn, einen Verlauf und einen Schluss hat. Politiker und Ökonomen betrachten das Alter als Variable bei Hochrechnungen im Zusammenhang mit Budgets, Individuen als Lebensabschnitt von dieser oder jener Qualität. 
Die Bewertungen der steigenden Lebenserwartung sind unterschiedlich und hängen davon ab, welche Aspekte des Alters in den Fokus gestellt werden. Bei den subjektiven Interpretationen hören wir einerseits optimistische Aussagen wie jene, dass sich mit dem Alter eine Vielzahl von Freiheiten eröffnet, andererseits pessimistische wie jene, dass jeder Mensch zwar alt werden, aber nicht alt sein will. Bei den objektiven Interpretationen lesen wir auf der einen Seite von einer Besorgnis erregenden Überalterung, auf der anderen von Komplimenten an die gesamte Gesellschaft für das Meisterstück, im Laufe einer relativ kurzen Zeitspanne die Alterspyramide in eine undefinierbare und nur mehr kompliziert beschreibbare geometrische Figur verwandelt zu haben. 
Wie auch immer Optimisten und Pessimisten sich äußern, wir kommen als Realisten nicht um die Tatsache herum, dass Altern, wenn auch nicht von heute auf morgen und unmittelbar, so doch langfristig mit Abbau verbunden ist. Entwicklung schließt auch diesen mit ein. Physische und kognitive Fähigkeiten lassen nach, zuweilen parallel und häufig nach jeweils eigenen Uhren. In diesem Sinn erfolgt irgendwann im Alter und mit wenigen Ausnahmen, einmal früher und ein andermal später, eine wie auch immer geartete Verähnlichung von Menschen ohne und Menschen mit Beeinträchtigung. 
Ein besonderes Dokument der Vertretung der Interessen von Menschen, die sowohl ein höheres Alter erreicht wie auch ihr möglicherweise sogar ganzes Leben mit einer Beeinträchtigung verbracht haben, stellt die „Deklaration von Graz“ aus dem Jahr 2006 dar. Dieses Dokument wurde zum Abschluss einer internationalen Tagung verfasst, die von europäischen Netzwerken und österreichischen Dachverbänden organisiert worden war. „Im Ausbau“, so heißt es dort zu Beginn, „eines Europas der Rechte, der Partizipation und Inklusion, sollte den älteren Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden, damit sie die gleichen Lebenschancen genießen können wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch.“ Und insgesamt, so wird weiter festgehalten, „… wird es um die Frage der Lebensqualität der Menschen in der Gemeinde gehen sowie um die entsprechenden Dienstleistungen, die sie dazu benötigen. Die besondere Herausforderung dabei ist, die für alle älteren Menschen und für Menschen mit Behinderung geltenden allgemeinen und gemeinsamen Bedürfnisse genauso anzusprechen und gleichzeitig die sehr unterschiedlichen und speziellen individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.“ Die positiven Aspekte des Alterns seien hervorzuheben und ältere Menschen mit Beeinträchtigung somit zu empowern. Außerdem sollten individuelle Bedürfnisse bei der Planung, bei der Entwicklung und bei der Finanzierung von Dienstleistungsangeboten berücksichtigt werden. In den Eingangserklärungen wird einem Abschnitt auf die Pflege eingegangen und festgehalten, „… dass ältere Menschen mit Behinderung das gleiche Recht wie die übrige Bevölkerung auf Gesundheitsförderung, Programme zur Vorbeugung von Krankheiten und Gesundheitsdienste haben sowie auf angemessene Unterstützungsdienste, die eine bessere Lebensqualität sichern und damit aktives Altern genauso erleichtern wie die Partizipation am gesellschaftlichen Leben.“ Dieser Abschnitt ist insofern bemerkenswert, als er beide Schwerpunkte, jenen des Pessimisten und jenen des Optimisten, berücksichtigt und zu einer differenzierten Einheit zusammenfügt. Gesundheitliche Einschränkungen schließen Aktivität im Alter nicht aus. Pflegebedürftigkeit und Teilhabe sind miteinander vereinbar. 
So enthält denn auch die „Deklaration von Graz“ eine Reihe von Textstellen, die um Partizipation kreisen und deren Bedeutung hervorheben. So heißt es etwa, ebenso in den Eingangserklärungen, „… dass Pflege und Betreuung zu Hause gefördert sowie weitere Maßnahmen entwickelt werden sollen, die ein selbständiges Leben ermöglichen. Über angemessene Anreize und Systemreformen sollen sozial ausgrenzende Wohnformen durch gemeindenahes Wohnen in kleinen Gruppen, durch die soziale Partizipation und Bürgerrechte gefördert werden, ersetzt werden.“ Auch zwei Empfehlungen an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union weisen in diese Richtung. Die eine regt an, „… Unterstützung für ältere Menschen mit Behinderung zu entwickeln, die eine gleiche Partizipation in der Gemeinde sicherstellt und gleichzeitig die Leistbarkeit, Zugänglichkeit, Verfügbarkeit und Anpassbarkeit von Dienstleistungen, auch der Gesundheitsleistungen anzusprechen“, während die zweite dazu auffordert, „… nach und nach alle Arten von aussondernden Angeboten durch gemeindenahe, individuelle und kleine Gruppenarrangements zu ersetzen sowie Unterstützung für ältere Menschen mit Behinderung, die mit ihren Familien leben, bereitzustellen.“ 
Auch jener der Selbstbestimmung ist ein Begriff, der in der „Deklaration von Graz“ eine zentrale Rolle spielt. Gleich fünffach wird in den einleitenden Erklärungen implizit darauf Bezug genommen, wenn geschrieben steht, „… dass alle älteren Menschen mit Behinderung volle Bürgerrechte haben, was sie berechtigt, ihre Rechte unter respektvoller Berücksichtigung ihrer individuellen Wünsche und Entscheidungen auszuüben“, „… dass eine Kultur mit Autonomie, Würde, Wahlmöglichkeiten und Respekt gegenüber Menschen mit Behinderung gefördert werden soll“, „… dass alle älteren Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte darauf haben, wie alle anderen Entscheidungen über ihr Leben selbst zu treffen,“ „… dass ihnen die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und auszuwählen, auch zugetraut werden soll,“ und „… dass für die Menschen, die eine begrenzte Möglichkeit haben, ihre Wahl und ihre Entscheidung auch auszudrücken, die notwendige Unterstützung bereitgestellt werden soll, damit sie wählen und entscheiden können. Es ist unabdingbar, dass diese Unterstützung den Willen und die Vorlieben der Person respektiert und frei ist von unangemessenen Einflüssen.“ Und eine der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union lautet, „... Systeme der Selbstvertretung zu entwickeln, die frei sind von unangemessenem Einfluss, und die speziell die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen mit Behinderung vertreten, wenn sie nicht für sich selbst sprechen können oder in kein informelles Netz eingebunden sind.“
Wenn wir mit der „UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ Richtlinien zur Verfügung haben, die sich auf sämtliche Lebensbereiche beziehen, so mit der „Deklaration von Graz“ über eine in einem Polylog erzielte Übereinkunft hinsichtlich einer speziellen Thematik, die den verdienten Anspruch erhebt, handlungsleitend zu sein. Wenn sich die Dienste im sozialen und im Gesundheitsbereich in Südtirol im Lichte dieser Deklaration selbst reflektieren, haben sie bestimmt einige gute Gründe, mit sich selbst zufrieden zu sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie in den vergangenen Jahren verstärkt vernetzt agieren und auf diese Weise Zuständigkeiten gemeinsam tragen. Auf diese Weise werden ältere Menschen mit Beeinträchtigung personenzentriert begleitet und entgehen der Gefahr, kaum zu bewältigende Zäsuren zu erleben. Gleichzeitig sind Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe handlungsleitende Ideen, die in der Begehung immer wieder neuer Wege lebendig sind und bleiben, ohne jemals zu erreichten Zielen zu werden. 

Lebenshilfe Südtirol