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Der neue Status

Beim Schwimmen

PE: Vor einem Jahrzehnt ratifizierte das italienische Parlament die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Ich möchte mich heute mit Ihnen über die Bedeutung dieses Schritts unterhalten, der in weiten Kreisen als Meilenstein eingestuft wird. Teilen Sie diese Bewertung? 

Morandini: Italien zeigte mit der Ratifizierung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ seine Entschlossenheit, Richtlinien anzuerkennen und umzusetzen, die Menschen mit Beeinträchtigung einen neuen Status verleihen. Auf diese Weise hielt die UN-Konvention auf nationaler Ebene Einzug in unser Leben und wurde für unsere Gesellschaft bindend. Ich halte die UN-Konvention deshalb für so fundamental, weil sie mit „Selbstbestimmung“ und „Inklusion“ als durchgehenden Faden ein Begriffspaar benutzt, das eine neue Wahrnehmung von Menschen mit Beeinträchtigung und somit auch einen kulturellen Wandel beinhaltet. Mit dem Begriff der Selbstbestimmung wird dem Autonomiepotenzial von Menschen mit Beeinträchtigung Rechnung getragen. Menschen mit Beeinträchtigung werden nun als Personen mit der Fähigkeit betrachtet, selbst Entscheidungen zu treffen, ohne bevormundet zu werden oder im Schatten anderer Personen leben zu müssen, die stellvertretend für sie Maßnahmen treffen. Hier wird eine neue Normalität definiert, die von Dialogen und Aushandlungsprozessen auf Augenhöhe gekennzeichnet ist. Der Inklusionsbegriff weist in dieselbe Richtung, hebt aber zusätzlich die Verantwortung der Gesellschaft hervor, Unterstützungssysteme bereitzustellen, um Menschen mit Beeinträchtigung die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Auf diese Weise ist es gelungen, den alten Integrationsbegriff zu überwinden. Es geht nicht mehr darum, aus einer Machtposition und aus eigenem Ermessen heraus Menschen mit Beeinträchtigung hier oder dort „mitspielen“ zu lassen, sondern darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese mit dem, was sie sind und haben, bestmöglich und an möglichst vielen Sphären des gesellschaftlichen Lebens partizipieren können. Damit verschwindet auch der hergebrachte karitative Gedanke. Wir kümmern uns nicht mehr großzügig um Schwache, sondern unterstützen Menschen in ihrem verbrieften Recht auf Selbstbestimmung und ein erfülltes Leben. Wir bekennen uns zur Vielfalt und stellen uns auf individuelle Situationen ein, in denen unterschiedliche Formen und Ausmaße von Unterstützungsbedarf vorliegen. 

PE: Was hat die Ratifizierung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ durch das italienische Parlament bis heute in Ihren Augen bewirkt? 

Morandini: Richtlinien stehen da, schwarz auf weiß, und die Realität ist in permanenter Bewegung. Neue Richtlinien, Bestimmungen und Gesetze sind manchmal Reaktionen auf gesellschaftliche Vorgänge und Veränderungen, in anderen Fällen werden sie von der Politik vorgegeben. Meistens aber liegt eine komplexe Mischung vor, denn wenn zeitliche und räumliche Kontexte nicht zumindest in Ansätzen reif für Veränderungen sind, laufen Richtlinien ins Leere, weil die Bereitschaft zur Umsetzung ausbleibt. Im Fall der UN-Konvention war es genauso. Der Impuls zu diesem kulturellen Wandel war zwar ein weltpolitischer, doch die Reihe der Ratifizierungen zeigt, dass zahlreiche Böden bereits fruchtbar waren. Die UN-Konvention forderte uns auf, Diskussionen zu beginnen, und wir waren bereit, diese Diskussionen zu führen. Wir änderten unseren Sprachgebrauch, stellten fremdbestimmende Gewohnheiten infrage und reflektierten die Macht, die über Menschen mit Beeinträchtigung ausgeübt wurde. Die UN-Konvention regte uns zu einem Umdenken an, und durch unsere Ratifizierung erklärten wir uns bereit, uns auf dieses Umdenken einzulassen. Gemeinsam Getragenes zeitigt Erfolge. So haben wir heute in Südtirol ein relativ starkes Inklusionsgesetz, für welches gegenwärtig, bezogen auf die Bereiche „Arbeit“ und „Wohnen“, Durchführungsbestimmungen erarbeitet werden. Das „Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ basiert ganz wesentlich auf der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ und wäre ohne diese in der vorliegenden Fassung wohl nicht möglich gewesen. Obwohl man also bei Umsetzungsfragen immer skeptisch und kritisch bleiben darf, kann ich behaupten, dass sowohl italienweit wie auch speziell in unserer Provinz bedeutende Fortschritte erzielt wurden. 

PE: Sie erwähnten gerade das neue Landesgesetz. Darf ich Sie, um einen Kontext beispielhaft herauszugreifen, um ein paar Überlegungen zur Arbeitsinklusion bitten? 

Morandini: Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ grenzt sich vom rein kapitalistischen Leistungsbegriff ab und stellt fest, dass es verschiedene Arten und Weisen gibt, persönliche Stärken und Kompetenzen einzubringen. Definieren Betriebe Leistung ausschließlich als unmittelbare Gewinnmaximierung im monetären Sinn, so tun sie sich auf den ersten Blick schwer, Menschen mit Beeinträchtigung als produktiv zu bezeichnen. Ein Kultur- bzw. Wahrnehmungswechsel könnte in der Wirtschaftswelt mehrere Dimensionen haben. Eine Dimension bestünde in der Entwicklung eines Bewusstseins, dass die Gesellschaft als Ganzes und somit jede einzelne ihrer Sphären aufgefordert ist, Inklusion zu verwirklichen. Eine zweite Dimension würde die Auseinandersetzung mit der Frage betreffen, welche Effekte die möglicherweise ausgeprägte Sozialkompetenz einer Person, die sonst nur ein unterdurchschnittliches Produktionstempo anzuschlagen in der Lage ist, auf das Betriebsklima haben könnte. Eine weitere Dimension könnte in der grundsätzlichen Frage bestehen, inwieweit Vielfalt zur Menschlichkeit eines Unternehmens bzw. zur Förderung von Kompetenzen der Mitarbeiter/innen in Richtung Flexibilität und Fantasie beiträgt. Es wäre wünschenswert, wenn sich Unternehmerverbände mit solchen und ähnlichen, aber auch weiterführenden Fragen beschäftigten. Persönlich glaube ich, dass für diese Verbände neue Anreize, auch finanzieller Natur, geschaffen werden müssen, selbst dann, wenn sie einen Mehraufwand bedeuten. Außerdem ist zu garantieren, dass Unternehmen auf fachliche Unterstützung und Begleitung zurückgreifen können, wann immer sie eine solche benötigen. Ich bin deshalb besonders gespannt darauf, was sich künftig auf dem Gebiet des Job-Coachings entwickeln wird. Und, wenn ich an arbeitende Menschen mit Beeinträchtigung denke, natürlich auch und vor allem darauf, wie lange es dauern wird, bis diese, unabhängig von der Art ihres Arbeitsplatzes, von Entschädigungs- oder Taschengeld- zu Lohnempfänger/inne/n im vollsten Wortsinn aufsteigen. 

PE: Im Zuge der Ratifizierung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ kam es auch zur Errichtung von Monitoringausschüssen. 

Morandini: Der nationale Monitoringausschuss hat seinen Sitz in Rom. In einzelnen Regionen bzw. Provinzen gibt es ebenso Monitoringausschüsse, aber nicht in allen. Sowohl der nationale wie auch die einzelnen regionalen und provinzialen Monitoringausschüsse sind jedoch bis heute zum Großteil reine Fachgremien. Dass diese Gremien keine betroffenen Personen einbeziehen, entspricht nicht dem Geist der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Wir in Südtirol orientierten uns deshalb stärker an anderen Vorbildern, allen voran dem Monitoringausschuss in Nordtirol, der vom Gedanken der Mitwirkung von Menschen mit Beeinträchtigung beseelt ist. In meiner Eigenschaft als Fachperson zu Nicht-Diskriminierung und Gleichberechtigung und gleichzeitiger Vorsitzender des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen lege ich größten Wert darauf, dass sich jene ernannten Mitglieder, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung im Ausschuss mitarbeiten, als Hauptakteure gestaltend in unsere Arbeit einbringen. 

PE: Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ und deren Ratifizierung durch das italienische Parlament haben uns zu einem neuen Denken aufgerufen und auf den Weg gebracht. Haben wir Ihrer Meinung nach gute Gründe, optimistisch in die Zukunft zu blicken? 

Morandini: Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein globales Dokument, das die einzelnen Nationen zu einer neuen Grundhaltung anspornt. Für unsere Interaktionen mit Menschen mit Beeinträchtigung erscheint dieser Wandel auf den ersten Blick als tiefgreifend, doch bei näherem Hinsehen auch wieder als bloß logische Konsequenz unseres Bekenntnisses zu Demokratie und Menschenrechten. Unsere lokale Politik hat ihre Arbeit konstruktiv erledigt, und unsere Verwaltung wird für die bestmögliche Umsetzung des Landesgesetzes zu sorgen haben. Den Gedanken, dass das Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung in sämtliche Gesellschaftsbereiche impliziert, empfinden manche Personen vielleicht noch als gewöhnungsbedürftig. Es wird deshalb darauf ankommen, ob es uns allen gemeinsam gelingt, die bereichernden Aspekte der Vielfalt schätzen zu lernen. 

Lebenshilfe Südtirol