PE: Wie empfindest du die momentane Wohnsituation von Menschen mit Beeinträchtigung in Südtirol?
Harrasser: Die Wohnsituation von Menschen mit Beeinträchtigung ist prekär. Es gibt zwar mehrere Wohneinrichtungen im Land, aber keine freien Plätze, und die Wartlisten sind lang. Die Pandemie hat die Situation verschlechtert, und so manche Einrichtung läuft im Notbetrieb. Viele Familien, die ich kenne, sind am Limit.
PE: Im März 2022 wurden die Grundlagen für die finanzielle Leistung „Selbstbestimmt leben und gesellschaftliche Teilhabe“ neu bestimmt, was das autonome Wohnen unter anderem von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung vereinfachen soll. Was bedeutet dieser Beschluss für die Betroffenen?
Harrasser: Dies ist ein wichtiger Schritt hin zum selbstbestimmten Wohnen, ein Meilenstein in der Südtiroler Sozialpolitik. Die Betroffenen können dank dieser Bestimmung um finanzielle Unterstützung bei den zuständigen Sprengeln anfragen und bekommen so einen Teil der Assistenzgebühren rückerstattet. Bei der Umsetzung ist es wichtig, dass für die Klienten und die Familien Beratung und Begleitung angeboten werden. Der Weg zum selbstbestimmten Wohnen ist nicht ganz einfach. Familien haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse im Hinblick auf die Wohnsituation, so dass die Beratung so flexibel, offen und vielseitig wie möglich sein muss. Die Begleitung bei diesem Prozess muss nachhaltig erfolgen.
PE: Mit welchen Themen müssen sich die Familien im Vorfeld beschäftigen?
Harrasser: Das erste Thema für die Familien ist die Wohnungssuche. Die Räumlichkeit muss nämlich selbst gesucht werden und bereits verfügbar sein. Es kann sein, dass mehrere Menschen mit Beeinträchtigung zusammenwohnen und eine Wohngemeinschaft gründen möchten. Dann muss das Apartment dementsprechend groß sein. Für eine Zweier-Wohngemeinschaft bedeutet dies zum Beispiel, dass zwei Einzelzimmer für die Betreuten und ein weiteres Zimmer für die Begleitung benötigt werden. Ein weiteres wichtiges Thema für die Familien ist die Suche nach einer Begleitperson. Diese Person muss nämlich ebenfalls selbst organisiert und mit einem Arbeitsvertrag angestellt werden. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht so einfach ist, eine Begleitung zu finden.
PE: Dein Sohn Philipp lebt seit 2019 in einer privat organsierten Wohngemeinschaft. Wie kam das Projekt zustande?
Harrasser: Damals ist bei uns im Haus eine Wohnung frei geworden, und wir haben gedacht, dass wir diese Chance nutzen sollten. Wir haben uns mit einer weiteren Familie zusammengeschlossen und so recht schnell und unkompliziert eine Wohngemeinschaft aufgebaut. Wir mussten zunächst eine geeignete Begleiterin finden. Dazu haben wir einen Facebook-Aufruf gestartet, woraufhin sich bald eine Frau aus Belgien bei uns gemeldet hat. Sie war schon seit einiger Zeit in Südtirol und wollte Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln. Wir haben also einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, und die Wohngemeinschaft konnte starten. Die Frau hat Philipp und seine Mitbewohnerin von da an begleitet. Die Wohngemeinschaft hat bis zum Frühjahr 2020 gut funktioniert. Mit der Corona-Pandemie sind dann aber Schwierigkeiten aufgetreten.
PE: Wie hat die Pandemie das Leben in der Wohngemeinschaft verändert?
Harrasser: Die letzten beiden Jahre waren für die Wohngemeinschaft eine sehr belastende Zeit. Vor allem die Lockdowns und die Schließung der Werkstatt, in der Philipp arbeitet, stellten große Herausforderungen dar. Philipp war Tag und Nacht zuhause. Da reichen die Assistenzstunden einer Begleiterin nicht aus. Die Begleiterin wollte nach einer Weile wieder nach Belgien zurück, um bei ihrer Familie zu sein. Wir mussten deshalb wieder auf die Suche gehen.
PE: Hattet ihr Schwierigkeiten bei der erneuten Suche?
Harrasser: Ich habe zu jenem Zeitpunkt gedacht, dass viele Menschen aufgrund der Pandemie auf Arbeitssuche seien und dass wir leicht eine Wohnassistenz finden würden. Die Suche hat sich aber als schwieriger als angenommen erwiesen. Wir hatten zunächst eine Unterstützerin für drei Monate gefunden, die dann aber zu ihrer vorherigen Beschäftigung zurückgekehrt ist. Also musste die Suche von neuem beginnen. Zum Glück hat sich dann ein Lehrer aus Gambia bei uns gemeldet, der Deutsch spricht. Da er bereits in Deutschland Erfahrungen mit Menschen mit Beeinträchtigung gemacht hatte, war er für uns perfekt. Nach einem halben Jahr kam die vorherige Begleiterin dann wieder zurück, da sie sich in der Wohngemeinschaft sehr wohlgefühlt hatte. Ein Glücksfall, wenn das selbstbestimmte Wohnen für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation ist, und gleichzeitig eine Grundvoraussetzung für die Nachhaltigkeit des Projekts.
PE: Wie teilt ihr die Zeiten der Begleitung ein?
Harrasser: Die Arbeitszeit der Begleitung hängt von den Öffnungszeiten der Werkstatt ab. Das bedingt eine entsprechende Flexibilität von Seiten der Begleiterin. Wenn Philipp arbeitet, hat die Begleitung frei. Am Wochenende variieren wir mit den Stunden, je nachdem, wie es sich am besten ausgeht. Philipp kommt meistens am Samstagabend zu uns, und den Sonntag verbringen wir dann gemeinsam als Familie. Wir genießen diese Zeit sehr. Am Montagmorgen geht er dann wieder in die Wohngemeinschaft und ist mit seiner Begleitung viel unterwegs, bastelt und spielt. Wir werden somit als Familie im Moment zu ungefähr 80% der Zeit von der Begleitung in der Wohngemeinschaft unterstützt. Durch die Finanzierung mithilfe der vor kurzem erfolgten Erweiterung des Artikels 25 des Dekrets 30 des Landeshautmanns aus dem Jahr 2000 ist wahrscheinlich auch mehr Begleitung möglich. Bei Urlaub oder Krankheit der Begleiterin springen wir Eltern ein. Aber auch das kann in Zukunft, wenn gut geplant, abgefedert werden.
PE: Wie erlebt Philipp selbst seine Wohnsituation?
Harrasser: Die Wohngemeinschaft ist für ihn sehr wichtig. Er hat sich von Anfang an sehr wohlgefühlt, und ich glaube, er genießt die Zeit ohne uns. Wenn er über mehrere Tage nicht in der Wohngemeinschaft ist, wie zum Beispiel über die Weihnachtstage, spricht er ständig davon und fragt, wann es wieder losgeht. Ich freue mich, wenn es ihm gut geht.
PE: Wo liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen einer privaten Wohngemeinschaft, wie ihr sie habt, und öffentlichen Wohneinrichtungen?
Harrasser: Die Familienangehörigen sind in einer privaten Wohngemeinschaft anfangs sehr ins gemeinschaftliche Leben involviert, und der Kontakt zwischen den Familien und der Wohngemeinschaft sowie der Begleiterin ist eng. Im Vordergrund liegen die Interessen und Wünsche der Bewohner. Dies bringt auch mit sich, dass wir uns nach einer Anfangsphase Schritt für Schritt zurückziehen. Die Beteiligten müssen vorausplanen, gemeinsam Anfallendes organisieren und auch ein gutes Klima schaffen. In einer solchen Wohngemeinschaft muss man sich gut absprechen, vielleicht gemeinsam Investitionen tätigen oder Stundenplanänderungen vornehmen. Ich glaube, diese Situation ist nicht vergleichbar mit einem Wohnplatz in einer herkömmlichen Einrichtung, an dem ein/e Klient/in meistens von Anfang an rund um die Uhr begleitet wird. Das ist aber auch nicht Sinn und Zweck des genannten Artikels 25. Der Nutzen liegt vor allem darin, dass Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit erhalten, erste Wohnerfahrungen, und Eltern, erste Erfahrungen des Loslassens zu machen. Es kann sein, dass zwei Mitbewohner/innen nach einer bestimmten Zeit feststellen, dass das Zusammenleben nicht gelingt. In diesem Fall kann ein neuer Versuch gestartet werden. Jeder von uns hat diese Erfahrungen selbst schon gemacht. Besonders in Zeiten eines Lockdowns ist eine Wohngemeinschaft ein riesiger Vorteil, da viel flexibler und individueller reagiert werden kann. Größere Strukturen sind anfälliger.
PE: Was erwartest du dir von der finanziellen Leistung „Selbstbestimmt leben und gesellschaftliche Teilhabe“, die jetzt auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung beantragen können?
Harrasser: Ich sehe in dieser Neuerung eine große Chance. Es gilt jetzt aber auch, sie angemessen umzusetzen, da die Bedürfnisse der einzelnen Familien sehr unterschiedlich sind. An dieser Stelle möchte ich auch auf den Freizeitdienst VIVO der Lebenshilfe hinweisen. Dieser Dienst kann die Familien sehr flexibel unterstützen und Begleitungen zur Verfügung stellen. Er ist gut organisiert, und die Belege für die Kosten können dank der Erweiterung des genannten Artikels 25 beim zuständigen Sozialsprengel abgegeben werden. Dies ist eine Symbiose, die in Zukunft großes Potenzial hat. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Man kann mit bestehenden Projekten wie zum Beispiel „Hond in Hond“, bei dem Schüler/innen Freizeit mit Menschen mit Beeinträchtigung verbringen, zusammenarbeiten. Auch könnten Senior/inn/en den Samstagnachmittag mit Kuchenbacken in der Wohngemeinschaft verbringen und dafür ein Gemüsebeet bekommen. Oder es gelingt, die privaten Wohngemeinschaften für Praktikant/inn/en unterschiedlicher sozialpädagogischer Ausbildungen zur Verfügung zu stellen. Oder man richtet etwa eine Zeitbank ein. Grundsätzlich geht es jetzt darum, die Familien darin zu unterstützen, dass sie die ersten Schritte unternehmen. Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind vorhanden.
Lebenshilfe Südtirol