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Gezielte Förderungen in der Schule

DiagnostikSchule
Hansjörg Unterfrauner

PE: Wie und von wem werden Diagnosen gestellt? 

Unterfrauner: Die Diagnosen werden immer vom Südtiroler Sanitätsbetrieb gestellt. Wird bei der Geburt eine Krankheit diagnostiziert, gibt es ein Team von Spezialist/inn/en, die die Diagnose stellen und therapeutische Maßnahmen vorsehen und weiterverweisen. Es wird somit bereits vor dem Eintritt in den Kindergarten festgehalten, welche Unterstützung das Kind benötigt und worauf das Personal achten muss. Werden hingegen erst im Kindergarten oder in der Schule Beobachtungen gemacht, so können diese vom Psychologischen Dienst abgeklärt werden. Dabei gibt es einen klar definierten Ablauf. Demnach muss der Kindergarten oder die Schule in Absprache mit den Eltern einen Antrag um Abklärung ausfüllen und die Kompetenzen und Schwierigkeiten des Kindes aufzeigen. Außerdem muss angegeben werden, in welcher Form das Kind bisher unterstützt wurde und warum eine Abklärung nötig ist. Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden und wird anschließend an den zuständigen Psychologischen Dienst weitergeleitet. 

PE: Wie werden die Anträge vom Psychologischen Dienst bearbeitet?

Unterfrauner: Der Psychologische Dienst verwendet für die Abklärung und Diagnostik standardisierte Testverfahren, die immer von der jeweiligen Fragestellung abhängen. Anhand dieser Verfahren können Auswertungen vorgenommen und den Familien klinische Befunde rückgemeldet werden. Die Testverfahren zeigen, ob Störungsbilder vorhanden sind oder ob ein Kind in einigen Bereichen nicht so weit entwickelt ist und mehr Unterstützung benötigt. Diese klinischen Befunde bzw. die gestellten Diagnosen werden dann an die Eltern rückgemeldet. Diese entscheiden auch, ob das Dokument an die Schule bzw. an den Kindergarten weitergeleitet werden soll. 

PE: Was bedeuten die Ergebnisse für die betroffenen Kinder? Welchen Einfluss haben sie auf den Schulalltag? 

Unterfrauner: Eine Diagnose ist für die Arbeit im Kindergarten und in der Schule wichtig, da die Kinder dadurch gezielt gefördert werden können. Dank der Ergebnisse können konkrete Maßnahmen formuliert und individuelle Bildungspläne erstellt werden. Es gibt regelmäßige Absprachen mit den Eltern, um sich über die Entwicklung des Kindes auszutauschen und gezielte Maßnahmen zu treffen.

PE: Welche Unterstützung erhalten die Kinder nach einer Funktionsdiagnose?

Unterfrauner: Die Funktionsdiagnose bezieht sich immer auf das Staatsgesetz 104 aus dem Jahr 1992 und beschreibt Beeinträchtigungen, die umfangreicher sind. Betroffene Personen benötigen in diesem Fall eine höhere Unterstützung. Es wird geschaut, welche Maßnahmen erforderlich sind und in welche Richtung die Unterstützung in der Schule gehen soll. Benötigt das Kind Unterstützung in den Bereichen Autonomie und Selbständigkeit, so wird diesem ein/e Mitarbeiter/in für Integration zugewiesen. Zusätzlich erhält die Klasse eine Integrationslehrperson. Diese soll die Verbindung zum Didaktischen herstellen und steht in engem Austausch mit der Fachlehrperson. Es ist wichtig, dass sich die beiden Berufsbilder gut ergänzen und abstimmen. So können sie gemeinsam mit der Fachlehrperson am Curriculum bzw. am Individuellen Bildungsplan arbeiten. 

PE: Werden Diagnosen nach einer gewissen Zeit aktualisiert?

Unterfrauner: Die Diagnosen werden bei jedem Übertritt von einer Schulstufe in die nächste aktualisiert, und zwar immer vom Psychologischen Dienst. Sollten zwischen diesen Zeiträumen Beobachtungen gemacht werden, kann um eine Aktualisierung angefragt werden. Um ein Kind gezielt fördern zu können, sind deshalb regelmäßige Aktualisierungen sehr wichtig. 

PE: Werden die Schüler/innen immer von den gleichen Mitarbeiter/inne/n begleitet? 

Unterfrauner: Während Lehrpersonen immer einer Schulstufe zugewiesen sind, gibt es für die Mitarbeiter/innen für Integration keine Einschränkungen zwischen den Bildungsstufen. Ein Kind kann also von einem/r Mitarbeiter/in bereits im Kindergarten oder beim Übertritt in die Grundschule begleitet werden. Diese Kontinuität beträgt normalerweise drei Jahre, kann aber nach Bedarf auch verlängert werden. Dadurch kann das Kind auch länger von derselben Mitarbeiterin begleitet werden. Es kann aber auch sein, dass es nach einer bestimmten Zeit einen Wechsel gibt. Ich bin überzeugt, dass ein Wechsel der Lehrpersonen bzw. der Mitarbeiterin für Integration nach einer gewissen Zeit auch von Vorteil sein kann, da dadurch neue Impulse und Anregungen gegeben werden können. 

PE: Was versteht man unter einem Individuellen Bildungsplan?

Unterfrauner: Für jedes Kind und jede/n Schüler/in mit einer Benachteiligung wird ein so genannter Individueller Bildungsplan erstellt. Dieser beschreibt die Ausgangskompetenzen und die Ziele, die am Ende eines Schuljahrs erreicht werden sollen. Wichtig ist hierbei der Blick nach vorne und nicht eine Beschreibung der Defizite. Der Individuelle Bildungsplan wird in gemeinsamen Sitzungen mit den Eltern erstellt und sowohl von den Bildungseinrichtungen wie auch von den Eltern unterzeichnet. Somit ist der Individuelle Bildungsplan eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit und der gemeinsam getragenen Maßnahmen. Dabei werden die Schüler/innen mit in die Ausarbeitung einbezogen und die Ziele auch mit ihnen besprochen. Schafft es ein Kind bzw. ein/e Jugendliche/r nicht, die Kompetenzen der jeweiligen Altersstufe zu erreichen, gibt es einen so genannten zieldifferenten Weg. In der Mittelschule wird in einem solchen Fall noch kein besonderes Diplom ausgestellt. Es gibt keine Anmerkung, ob mit differenzierten Zielen gearbeitet wurde. In der Oberschule hingegen zeigt sich ein Unterschied. Wenn ein/e Schüler/in nach einem zieldifferenten Plan arbeitet, steht am Ende der schulischen Laufbahn keine Matura, sondern eine Bescheinigung der Kompetenzen. Schaffen es Kinder hingegen nach dem Curriculum der Klasse auf einem Minimalniveau zu arbeiten, ist der Weg von der Grundschule bis zur Oberschule ein zielgleicher, und die Matura kann erworben werden. Dieser Abschluss unterscheidet sich nicht von dem der Mitschüler/innen und ist natürlich auch für die Universität gültig. 

PE: Was bedeutet die Bescheinigung der Kompetenzen für die Betroffenen?

Unterfrauner: Die Bescheinigung ist beim Übertritt von der Schule in die Arbeitswelt wichtig, da sie aufzeigt, welche Kompetenzen die Schüler/innen erworben haben. Bezugspunkt ist hierfür der Beschluss der Landesregierung zur Arbeitseingliederung. Wir als Schule sind verpflichtet, frühzeitig Gespräche und Treffen mit Sozialdiensten und dem Arbeitsservice einzuberufen. Der Übertritt von der Schule in die Arbeit bzw. in eine Arbeitsbeschäftigung muss geplant und gemeinsam strukturiert werden. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Organisation zu beginnen. Dies bedeutet, dass wir uns mit Partnern zusammenzusetzen, Praktika organisieren, Strukturen und Betriebe kennen lernen. Für die Schüler/innen ist es wichtig, dass kein Schnitt zwischen dem Abschluss der Schule und dem Übertritt in eine Beschäftigung erfolgt. Die so genannte Qualifikation der Kompetenzen zeigt einem Betrieb, welche Kompetenzen die Schüler/innen in diesem Kontext mitbringen und was sie während der Schulzeit erworben haben. 

PE: Welche Aufgaben haben Sie als Schulinspektorat?

Unterfrauner: In erster Linie bin ich Ansprechperson für Schulführungskräfte, die Fragen im Zusammenhang mit Inklusion haben. Wir als Bildungsdirektion sind Bindeglied zwischen den einzelnen Partnern, die ins Programmabkommen einbezogen sind. Unsere Partner sind zum Beispiel der Psychologische Dienst, die Fachambulanz oder das Amt für Menschen mit Behinderungen. Wir tauschen uns mit diesen Partnern aus und arbeiten zusammen. Als Inspektor für Inklusion versuche ich, gemeinsam mit meinen Mitarbeiter/inne/n immer neue Möglichkeiten zu suchen, um Schüler/innen zu unterstützen und Kontakte aufrecht zu erhalten. Wir organisieren zum Beispiel eine Kooperation mit den Moderator/inn/en der Zukunftsplanung und finanzieren als pädagogische Abteilung einen solchen Prozess der Zukunftsplanung für einige Schüler/innen. Zudem sind wir als Referat für Inklusion mit der Universität in Kontakt. Wir organisieren zum Beispiel an der Pädagogischen Abteilung Fortbildungen, um Lehrpersonal und Mitarbeiter/innen für Integration zu professionalisieren und weiterzubilden. 

Lebenshilfe Südtirol