PE: Als Direktorin des Amtes für Arbeitsmarktintegration leiten Sie in der Abteilung Arbeitsmarktservice ein relativ neues Amt, das im Zuge einer internen Umstrukturierung vor rund einem Jahr eingerichtet wurde. Welche ist die grundlegende Aufgabe dieses Amtes?
Oberrauch: Unsere grundlegende Aufgabe besteht darin, Menschen mit unterschiedlichsten Benachteiligungen auf der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen. Die Zielgruppen bilden Zivilinvaliden mit einer Invalidität von mindestens 46%, Arbeitsinvaliden mit einer Invalidität von mindestens 34%, blinde und gehörlose Menschen sowie Witwen, Waisen, Kriegsinvaliden, Dienstinvaliden und Terrorismusopfer. Unsere Dienstleistungen sind nicht neu, waren aber bis vor einem Jahr in einer Dienststelle angesiedelt, die nunmehr mit der Umwandlung in ein Amt eine Aufwertung erfuhr. Um die Arbeitsintegration in Südtirol kümmern sich heute 25 Mitarbeiter/innen, 4 von diesen in der Verwaltung, die anderen als Fachkräfte für Arbeitsintegration in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Neumarkt und Schlanders.
PE: In einem Vorgespräch, das wir führten, deuteten Sie an, dass man die Zuständigkeiten des Amtes für Arbeitsmarktintegration mit der Benennung und der Beschreibung dreier Säulen zusammenfassen kann.
Oberrauch: Die erste dieser Säulen ist die gezielte Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, wobei die entsprechenden Arbeitsplätze sowohl private wie auch öffentliche sind. In diesem Zusammenhang spielt auch die so genannte Pflichtquote eine Rolle, der zufolge, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, Betriebe mit einer Größe zwischen 15 und 35 Angestellten 1 Person, mit einer Größe zwischen 35 und 50 Angestellten 2 Personen und mit einer Größe ab 50 Angestellten so viele Personen aufzunehmen verpflichtet sind, dass der Satz von 7% der Gesamtbelegschaft erfüllt ist. Unser Amt fungiert hier auch als institutionelles Kontrollorgan, obwohl es immer darauf ankommt, vor allem im Interesse der zu vermittelnden Personen für eine konstruktive, auf Zusammenarbeit basierende Beziehung mit den Betrieben zu sorgen. Die zweite Säule bildet die Aktivierung bzw. die Verwaltung so genannter Individueller Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung, ein Instrument, mit dessen Hilfe Personen graduell und behutsam in die Arbeitswelt eingeführt werden können. Wir nutzen dieses Instrument, um zu beobachten, welche Ressourcen eine Person mitbringt, wo sie Lernbedarf aufweist und welche Branche sich eventuell als naheliegend herauszustellen beginnt, was für eine anschließende gezielten Vermittlung sehr hilfreich sein kann. Die dritte Säule ist spezifisch verwaltungstechnischer Natur und umfasst sämtliche Tätigkeiten, die mit der Vergabe von Beiträgen an Betriebe und mit der Verwaltung im Rahmen der Pflichtvermittlung zu tun haben. Für die Vergabe von Beiträgen gibt es eine Reihe von präzisen, von der Landesregierung festgelegten Kriterien.
PE: Können Sie mir einige Zahlen angeben? Mit wie vielen Personen steht das Amt für Arbeitsmarktintegration gegenwärtig in Kontakt?
Oberrauch: Der Umfang unserer Kontakte ändert sich monatlich, weil alles jederzeit in Bewegung ist. Grob skizziert sind momentan gut 600 Personen in unsere Listen eingetragen. Knapp 200 dieser Eintragungen sind ausgesetzt. Dabei handelt es sich um Personen, für die zwar eine Anstellung gefunden wurde, die aber laut gesamtstaatlicher Verfügung sechs Monate lang registriert bleiben, ohne sich im Falle eines notwendig werdenden Arbeitsplatzwechsels neu arbeitslos melden zu müssen. Gut 60 Personen arbeiten gerade auf der Basis einer Individuellen Vereinbarung zur Arbeitseingliederung und knapp 20 im Rahmen eines Projekts für Langzeitarbeitslose, während sich knapp 350 aktuell auf Arbeitssuche befinden. Kontakte bestehen aber auch zu Menschen, deren Namen noch nicht formell in unseren Listen aufscheinen, für die wir aber Projekte mit dem Ziel der Beobachtung lancierten. Zu diesen gehört eine Reihe junger Schulabgänger/innen, zu deren Potenzialen sich die Ärztekommission Erfahrungswerte wünscht, bevor sie sich zur Restarbeitsfähigkeit äußert. Je mehr Informationen die Ärztekommission über Stärken und Schwächen von Personen im Vorfeld ihrer Untersuchungen besitzt, desto fundierter und personengerechter werden ihre Einstufungen und Bescheinigungen ausfallen.
PE: Die Ärztekommission spielt in den Abläufen der Tätigkeiten des Amtes für Arbeitsmarktintegration eine zentrale Rolle.
Oberrauch: Der gesamte Prozess beginnt mit einem Ansuchen um gezielte Vermittlung seitens der interessierten arbeitslosen Person an den Südtiroler Sanitätsbetrieb. Nach Überprüfung der Anfragen wird unserem Amt eine Namensliste von Personen übermittelt, die wir sodann kontaktieren und zu einem Erstgespräch einladen. Wir aktivieren die Konferenz der Dienste, bei der auch soziale und sanitäre Dienste involviert werden, die die Person bereits begleiten, um auf diese Weise möglichst viele und treffsichere Informationen über die Person zu erhalten. Diese fügen wir anschließend zu einem für die Ärztekommission bestimmten Bericht zusammen, die dann ihrerseits das gesamte Material prüft, die Person zu einem Treffen einlädt und ein Protokoll verfasst, das in der Regel eine Reihe von Details enthält. Es wird beispielsweise festgehalten, dass die Person zu ihrem gesundheitlichen Schutz nicht mehr als 10 Kilogramm schwere Gegenstände heben, keinen Nachtdienst verrichten oder keine exponierte Position einnehmen darf. Fundamentaler jedoch sind die Bescheinigungen zur so genannten Restarbeitsfähigkeit, die für vorhanden, für potenziell oder für fehlend erachtet werden kann. Wird einer Person eine vorhandene Restarbeitsfähigkeit bescheinigt, so hat diese das Anrecht auf eine gezielte Vermittlung durch unser Amt. Wird ihr eine potenzielle Restarbeitsfähigkeit bescheinigt, so wird eine Individuelle Vereinbarung zur Arbeitseingliederung unsererseits oder eine zur Arbeitsbeschäftigung seitens der Sozialdienste in die Wege geleitet. Kommt die Ärztekommission bei einer Person zum Schluss, dass keine Restarbeitsfähigkeit vorliegt, so ist eine gezielte Vermittlung in diesem Moment nicht möglich. Bis zu diesem Augenblick geht es aber immer darum, gemeinsam mit den interessierten Personen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten, Bedürfnisse, Wünsche und Interessen nach den bestmöglichen Lösungen zu suchen, auch dann, wenn die Zuständigkeit unseres Amtes vor ihrem, zumindest vorläufigen, Abschluss steht.
PE: Gibt es jenseits dieser „Übergabe“ von Personen ohne eine definitiv bescheinigte Restarbeitsfähigkeit eine konkrete Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten?
Oberrauch: Die Sozialdienste leisten die Arbeitsplatzbegleitung, die bei allen aktivierten Projekten zur Arbeitseingliederung angeboten wird. Wir sind also zwar vor Ort offiziell nicht mehr operativ, doch die Kontakte zu den Arbeitsplatzbegleiter/inne/n, dem Betrieb und der Person bleiben aufrecht, weil Besprechungen, Klärungen und Meinungsaustausche immer wieder gesucht werden. Eine weitere wichtige Kompetenz der Arbeitsplatzbegleiter/innen ist das Job-Coaching, das immer dann aktiviert wird, sobald sich eine Person an ihrem gezielt vermittelten Arbeitsplatz aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wie einer Reorganisation oder eines Personalwechsels neu zu orientieren hat und bei dieser Umstellung Unterstützung benötigt.
PE: Für zahlreiche Menschen mit Beeinträchtigung ist der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ein problematischer Zeitabschnitt mit vielen Ungewissheiten. Gibt es für das Amt für Arbeitsmarktintegration Möglichkeiten, auch noch schulpflichtigen Jugendlichen Orientierungshilfen anzubieten?
Oberrauch: Ein Beschluss der Landesregierung sieht vor, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt bereits zwei Jahre vor Schulabschluss in die Wege geleitet wird, indem wir und die zuständigen Sozialdienste von den Direktionen der Bildungseinrichtungen eingeladen werden, den Schüler/inne/n mit Beeinträchtigung Dienste vorzustellen und Informationen zu vermitteln, die ihnen als Arbeitssuchende nützlich sein können. Während des letzten Schuljahrs beginnen anhand individueller Beratungen konkrete Planungen für den Übertritt in die Arbeitswelt. Es wird also versucht, einen Beitrag dafür zu leisten, dass Jugendliche mit Beeinträchtigung ihre Stärken möglichst früh gezielt testen können. Vielleicht erhöht dies die Chancen, dass sich fließende Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt mehren.
PE: Eine abschließende Frage: Werden Menschen mit Beeinträchtigung eher in private oder eher in öffentliche Betriebe vermittelt?
Oberrauch: Der größere Teil der Personen wird in private Betriebe vermittelt. Auf der anderen Seite ist festzuhalten, dass öffentliche Betriebe ausgezeichnete Partner sind, da sie im Vergleich zu produzierenden Privatbetrieben manchmal mehr Aufgabenbereiche anzubieten in der Lage sind, die für Menschen mit Beeinträchtigung geeignet sein können.
Lebenshilfe Südtirol