Die Geschichte der Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung ist eine Geschichte von Umwälzungen, Erweiterungen und Verfeinerungen. War die Stunde Null noch ein Zeitpunkt der eingeschränkten Beachtung und in deren Folge, abgesehen von der Verwahrung, einer nicht vorhandener Angebote, so befinden wir uns heute auf einem Weg, der auf den Leitstern der vollständigen Inklusion ins gesellschaftliche Leben zuzusteuern beansprucht. Diese regulative Idee trägt einen schwarz auf weiß geschriebenen Namen und war zu Beginn nicht in dieser Ausdrücklichkeit bewusst. Die immer wiederkehrende Aussage lautete „nur“, dass für Menschen mit Beeinträchtigung etwas getan werden müsse.
In der Zwischenzeit wurde und wird für Menschen mit Beeinträchtigung tatsächlich etwas getan. Das Recht und die Pflicht, bis zur Volljährigkeit einen Bildungsweg zu beschreiten, garantiert Inklusion im Kindes- und im Jugendalter. Mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter werden sodann Arbeits-, Wohn- und Fragen der Freizeitgestaltung eminent. In der Stunde Null wurden diese Fragen noch nicht gestellt, da zuallererst der Aufbau therapeutischer Dienste angesagt war. Selbst die Organisation der ersten Meeraufenthalte wurde mit der gesundheitsfördernden Wirkung jodhaltiger Luft begründet. Freizeitangebote werden heute in erster Linie von privaten Vereinigungen bereitgestellt, Wohnfragen nehmen sich gleichermaßen private Vereinigungen wie öffentliche Körperschaften an.
Äußerst bunt ist die Palette von Angeboten und Maßnahmen, mit denen versucht wird, Menschen mit Beeinträchtigung auf deren Suche nach beruflichen oder berufsähnlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Diese Differenzierung ist insofern nützlich, als die öffentliche Verwaltung zwischen Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung unterscheidet. Die Basis dieser Differenz bilden Einschätzungen individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Personen aufgrund von Beeinträchtigungsgraden mitbringen. Die Arbeitseingliederung obliegt dem Amt für Arbeitsmarktintegration, das Menschen mit Beeinträchtigung gezielt in öffentliche Körperschaften wie in private Betriebe oder in Genossenschaften vermittelt. Die betreffenden Personen sind im Besitz einer von der im Südtiroler Sanitätsbetrieb angesiedelten Ärztekommission bescheinigten, so genannten vorhandenen Restarbeitsfähigkeit. Wer ein solches Gutachten nicht vorweisen kann, dem steht der Weg zu einem Arbeitsbeschäftigungsplatz offen.
Dem Unterschied zwischen Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung entspricht unter anderem jener zwischen Lohn und Taschengeld. In einen Betrieb oder in eine Körperschaft eingegliedert zu sein, bedeutet, eine reguläre Anstellung zu haben. Die Beschäftigten hingegen sind als zu betreuende Personen eingestuft, die einen sozialen Dienst in Anspruch nehmen. Wird der Beeinträchtigungsgrad als sehr hoch eingeschätzt, stehen als Beschäftigungsplätze Tagesstätten zur Verfügung. Die klassischen Beschäftigungsplätze im engeren Wortsinn bilden jedoch die geschützten Werkstätten. Einst die einzigen Anlaufstellen für Menschen mit Beeinträchtigung, boten sie in der Vergangenheit auch solchen Personen Betätigungsfelder, die heute dank ihrer Fitness in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Doch selbst innerhalb des Bereichs der Arbeitsbeschäftigung wurde ihre Monopolstellung mittlerweile abgebaut, zunächst durch Außenverlegungen von Werkstattplätzen und sodann durch die Einführung der Betreuung und Begleitung in Betrieben.
Diese Verästelungen von Angeboten und Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Beeinträchtigung bei deren Suche nach beruflichen oder berufsähnlichen Tätigkeiten bringen eine neue Buntheit mit sich, dank welcher sich für die einzelnen Personen zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Menschen mit Beeinträchtigung sind grundsätzlich nicht mehr gezwungen, eindimensional vorgezeichnete Wege zu beschreiten, sondern finden eine Mehrzahl von wählbaren Gelegenheiten vor, sich selbst zu erproben und zu üben. Dass dies nunmehr und ganz modern bereits in der Schulzeit geschieht, erhöht die Chancen, dass sich die vielfach angemahnten Lücken im Übergang von der Schule ins Arbeits- bzw. Beschäftigungsleben schließen. Diese Buntheit sorgt auch dafür, dass ärztliche Diagnosen und Einstufungen im Anschluss an die Abklärungsprozesse nicht mehr in Stein gemeißelt werden. Wer Beschäftigungssektoren kennen lernt, bewegt sich in Lernfeldern und kann somit Kompetenzen erwerben, die vielleicht morgen oder übermorgen ausreichen werden, um, möglicherweise im Gegensatz zu einem früheren Zeitpunkt, eine vorhandene oder zumindest potenzielle Restarbeitsfähigkeit bescheinigt zu bekommen.
Auch wenn wir jeden Menschen als grundsätzlich arbeitsfähig betrachten müssen, entspricht dieser Pluralismus der Individualität von Vorlieben, Fähigkeiten, Stärken und Schwächen. Die Hierarchie von Niveaus könnte manchem diskriminierend anmuten. Doch vielleicht schwindet dieser Eindruck, wenn man bedenkt, dass ihr erstens ein Schutzmoment innewohnt und sie zweitens nicht starr, sondern flexibel gehandhabt wird.
Lebenshilfe Südtirol