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Familie, Passanten, Politik

Geschichte
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Von den heute Älteren, die in unserem Land leben, erinnern sich die wenigsten, in ihrer Kindheit mit beeinträchtigten Menschen in Kontakt gekommen zu sein. Früher gab es, wie es gemeinhin heißt, für „Behinderte“ ja auch nichts. In einem gewissen Sinn ist diese Aussage richtig. Es gab keine inklusiven Schulklassen, keine von Menschen mit Beeinträchtigung belegten Arbeitsplätze in privaten Betrieben oder in öffentlichen Verwaltungen, keine geschützten Werkstätten und keine oder gerade einmal die ersten Rehabilitationsdienste. Relativiert zu werden verdient jene Aussage jedoch insofern, als es für Menschen mit Beeinträchtigung irgendetwas immer gab. Die heute moderne Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung entwickelte sich aus dem Anstaltswesen, dieses aus punktuellen karitativen Interventionen, und letztere wiederum verweisen zurück auf den Sicherheit bietenden Schoß der Familie.

Obwohl es bereits in der Antike hier und dort Heimstätten für körperbeeinträchtigte Personen gab, kann man das europäische 18. Jahrhundert als die Zeit der ersten Ansätze zur Errichtung von Anstalten für Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungsformen betrachten. Die Philosophie spricht vom Zeitalter der Aufklärung, die Soziologie von jenem der industriellen Revolution. Die aufblühenden Wissenschaften und die zunehmende Technisierung des Lebens sorgten für einen eklatanten Neuerungsschub. Die Verstädterung, die Dominanz der bürgerlichen Kernfamilie und die Zurückdrängung der bäuerlichen Großfamilie bedeuteten für Menschen mit Beeinträchtigung einen grundsätzlichen Sicherheitsverlust, da sie nur mehr beschränkt in den familiären Alltag einbezogen werden konnten. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstanden auf Seiten der Theorie die so genannte Behindertenpädagogik und auf Seiten der Praxis Fürsorgeeinrichtungen, zunächst für Menschen mit körperlichen und sensorischen, in einem zweiten Schritt zusätzlich für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Über ein Jahrhundert lang standen alle Anzeichen auf eine kontinuierliche und schrittweise sich modernisierende Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung, bis die Weltkriege des 20. Jahrhunderts diesen Trend jäh unterbrachen. In die Zeit des zweiten dieser beiden Kriege fielen auch die vor allem in Deutschland von höchsten Kreisen und Stellen ausgeklügelten und umgesetzten Euthanasieprogramme.

Einfache Fürsorge gab es freilich bereits im Mittelalter. Zwar konnten Menschen mit Beeinträchtigung aufgrund der noch sehr rudimentär entwickelten Wissenschaften keine nach heutigen Begriffen effizienten Therapien bzw. Fördermaßnahmen angeboten werden, aber sie erhielten, sofern sie nicht im elterlichen Haus oder am elterlichen Hof wohnten und dort aufgehoben waren, Unterstützung karitativer Natur. Am Wegrand bettelnde „Krüppel“, „Verrückte“ und „Idioten“ wurden mit Almosen bedacht. Bestenfalls bekamen sie bei Ordensgemeinschaften ihre tägliche Suppe oder wurden in Klöstern als Hilfskräfte aufgenommen. Die Schattenseite war, dass sie nicht selten als Projektionsflächen für saubere Jäger herhalten mussten, die sich verpflichtet fühlten, im Auftrag des Guten von Dämonen besessene Lebewesen oder gar Inkarnationen des Satans ausfindig zu machen und zu verfolgen.

Dabei hatte es schon in der Antike kluge Köpfe gegeben, die den Aberglauben hinter solchen Praktiken durchschauten. Der griechische Arzt Hippokrates widersprach der unter seinen Zeitgenossen verbreiteten Meinung, Epileptiker seien von dunklen Mächten durchdrungen, und forschte nach den somatischen Ursachen für Anfälle. Von der antiken griechischen Gesellschaft wissen wir allerdings, dass sie von einem ausgeprägten und teilweise kriegerisch gefärbten Schönheitskult gekennzeichnet war, weshalb Menschen mit Beeinträchtigung generell einen schweren Stand gehabt haben dürften. Auch der schützende Schoß der Familie war keine Selbstverständlichkeit, denn die Aussetzung beeinträchtigter Neugeborener war eine gesellschaftlich anerkannte Praxis. Dasselbe gilt für die antiken Römer, obwohl es so aussieht, als hätten sie auf der anderen Seite öffentliche Fürsorgestellen instituiert. Nicht zuletzt dieses Nebeneinander gegensätzlicher Usanzen lädt uns ein, die Normalität der Aussetzung und die staatlich organisierten Vernichtungsprogramme im Nationalsozialismus vollkommen unterschiedlich zu bewerten.

Die Gliederung in die vier Ebenen „Betreuung in der Familie“, „punktuelle karitative Zuwendung“, „Unterbringung in Anstalten“ und „moderne Unterstützung in allen Lebensbereichen“ ist als hierarchische zu verstehen. Je dringlicher bzw. offizieller das gesamtgesellschaftliche Anliegen, Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Beeinträchtigung zu ergreifen, desto höher die dominante Ebene. Die jeweils niedrigere rückt in den Hintergrund, bleibt aber mit Ausnahme der Unterbringung in Anstalten, die sich mit der Überwindung des Satt-und-sauber-Paradigmas zu Werkstätten und Wohneinrichtungen transformierten, bestehen. Auch eine Gesellschaft, die eine moderne Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen eines differenzierten Sozialsystems entwickelt hat, kann den Angehörigen nicht alle Arbeit abnehmen und weiß auch den ergänzenden Charakter karitativen und allgemein freiwilligen Engagements zu schätzen. Gültig bleibt allerdings das Postulat, dass sich keine moderne Wohlstandsgesellschaft damit zufriedengeben darf, dass Menschen mit Beeinträchtigung primär, geschweige denn ausschließlich, in den Elternhäusern verwahrt werden oder von der Wohltätigkeit einzelner Philanthropen abhängig bleiben.

Moderne Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung kann demnach definiert werden als eine, die auf internationalen Konventionen und mit diesen im Einklang stehenden Gesetzen beruht. Auf diese Weise kann die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung zu einem Beruf werden. Menschen mit Beeinträchtigung ihrerseits werden Inhaber von Menschenrechten, die verbriefte Ansprüche auf diese Unterstützung haben. Und mannigfach sind die Möglichkeiten der Entwicklungen, die sich, jenseits der familiären und der karitativen, für professionelle Interaktionen ergeben, sobald die Basis dieser Interaktionen auf diese Weise definiert ist.

Lebenshilfe Südtirol